Ersthelfer
Wie viele Ersthelfer Sie benötigen, hängt von der Betriebsgröße und -art ab. Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wie viele Mitarbeitende geschult werden können – dann vereinbaren wir gemeinsam einen Termin.
Brandschutzhelfer
Arbeitsschutzgesetz und DGUV Information 205-023 verlangen eine ausreichende Zahl ausgebildeter Brandschutzhelfer. Bei normaler Brandgefährdung reichen in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten; die genaue Zahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Unsere Empfehlung: so viele Brandschutzhelfer wie Ersthelfer.